Tradition * Innovation * Fortschritt

Serie 21/23 - Zahnräder mit gefräster Verzahnung

Zur Geräuschminderung und Laufruhe der Zahnräder ist die Verzahnung modifiziert.

Die Verzahnungsqualität 8 bei Stahl deckt viele Forderungen des Konstrukteurs und des Praktikers im allgemeinen Maschinenbau ab.

 

Technische Daten:

  • Modul 1 bis 12
  • Werkstoff C45 W.St.Nr. 1.0503
  • Gerade und schräg verzahnt linkssteigend 19°31'42"
  • Verzahnungsqualität 8

 

 

 

 

Weiterbearbeitung

 

Alle weichen Stirnräder unseres Lagerprogramms der Bestell-Nr.-Reihen 06/07/21/22 und 23 sind vorgebohrt und können deshalb durch uns oder auch beim Kunden auf Einbaumaße nachbearbeitet werden. (Ausdrehen, Bohren, Nuten,Härten etc.).

Damit die einwandfreie Funktion der weiterbearbeiteten Stirnräder gewährleistet bleibt, muss neben der Verzahnungsqualität die Rundlaufgenauigkeit zur Auf- nahmebohrung beachtet werden. Dies ist bei der Wahl des Fertigungsverfahrens zu berücksichtigen. Nachdem der Außendurchmesser unserer Norm-Zahnräder schlagfrei zur Aufnahmebohrung in einer Aufspannung gedreht bzw. bei der Verzahnung mit überfräst ist, sollte hierbei gemäß nebenstehender Skizze verfahren werden.

Alle Norm-Stirnräder mit einseitiger Nabe sowie ein Teil der Stirnradscheiben (Werkstoff ist aus Maßblättern ersichtlich), werden aus normalgeglühtem Vergütungsstahl C 45 (Werkstoff- Nr. 1.0503) gefertigt. Wird eine höhere Festigkeit verlangt, können diese Antriebselemente aus C 45 vergütet oder wahlweise auch die Zähne flamm- bzw. induktionsgehärtet werden (ca. 50 HRC). Passmaße zweckmäßigerweise erst nach dem Induktivhärten fertigstellen. Beim Flamm- bzw. Induktionshärten unserer Lager-Normräder sind die einschlägigen Vorschriften zu beachten.